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Petra Ehrhardt
Psychotherapie

Psychotherapie Petra Ehrhardt, Dipl. Psychologin, approbierte Psychotherapeutin, 83395 Freilassing


Was wird bezahlt und von wem?

 

Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse übernimmt alle Kosten vorausgesetzt, es liegt eine behandlungsbedürftige Störung vor.

  • Gesetzlich Versicherte:

 

Über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren beantrage ich für Sie eine Therapie.

  • Privatversicherte:

 

Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind im Fall ambulanter Psychotherapie individuell unterschiedlich. Daher ist es ratsam, vor Beginn einer etwaigen Behandlung die Bedingungen für eine Kostenübernahme zu klären.

  • Beihilfeberechtigte:

 

Vor Aufnahme von Psychotherapie sollte Kontakt zur Beihilfestelle aufgenommen werden, um die Bedingungen für die Kostenübernahme zu klären. In der Regel werden die ersten fünf so genannten probatorischen Sitzungen ohne gesonderten Antrag übernommen.

  • Heilfürsorge:

 

Für Soldaten zahlt die Heilfürsorge

Auch Selbstzahler werden behandelt: eine Stunde berechne ich mit 100 Euro, das entspricht in etwa dem, was deutsche Krankenkassen erstatten.

 

Wie viele Stunden werden gezahlt?

Die 2 ersten sogenannten probatorischen Sitzungen werden sowieso erstattet. Hier geht es um eine saubere Diagnostik sowie um Erhebung von wichtigen Lebensdaten, um danach einen Antrag bei der Krankenkasse gestalten zu können.

Abhängig vom Störungsbild, von Problemstellung und Lebenssituation wird die Kostenübernahme für eine Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie beantragt. Der Stundenumfang für eine Kurzzeittherapie beträgt 12 bzw. 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie umfasst 60 Therapiestunden. Eine Sitzung dauert 50 Minuten.

 

Und wie geht es weiter?

Je nach Krankenkasse wird ein Antrag in wenigen Wochen bearbeitet. Haben wir das OK, vereinbaren wir gerne feste Termine. Ob wir den Rahmen ausnutzen, hängt davon ab, wie lange wir beide denken und fühlen, dass Sie profitieren.




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